Arbeitsstipendium Jazz: die Stadt Frankfurt erhöht auf 10.000€!

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt nun schon im 25. Jahr das Arbeitsstipendium Jazz. Anlässlich des Jubiläumsjahres hat die Stadt Frankfurt den Betrag, den der Stipendiat als Fördermaßnahme zur Verfügung gestellt bekommt, von 7500€ auf 10.000€ erhöht. Mit der Erhöhung bekräftigt die Stadt ihr großes Interesse an einer kreativen und produktiven Frankfurter Jazzszene, so Kulturdezernent Felix Semmelroth.

Die Bewerbungsfrist läuft – noch bis 28.2. können sich Jazzmusiker um das Stipendium bewerben.

Die Verleihung des Stipendiums findet am 13. Mai im Rahmen eines Doppelkonzerts in der Romanfabrik statt: Duo Kunkel/Degen

An wen richtet sich das Arbeitsstipendium Jazz der Stadt Frankfurt am Main?
An alle Jazzmusiker und Jazzmusikerinnen – Schüler, Studenten, Profis und Amateure – die ihren Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in Frankurt oder der näheren Umgebung haben, also erkennbar der Jazzszene Frankfurts zuzurechnen sind.

Gibt es eine Altersgrenze?
Nein. Weder nach oben noch nach unten. Allerdings berücksichtigt die Jury das Alter bei der Bewertung der Einsendung.

Wie wichtig sind die Hörproben?
Sehr wichtig. Die Jury hört gemeinsam alle Einsendungen an, ohne den Namen der Bewerber zu kennen. Lediglich das Alter und das Instrument der Bewerber sind der Jury bekannt. 
Video-Aufnahmen können aus diesem Grund nicht berücksichtigt werden. (Die Hörproben müssen aus organisatorischen Gründen als Audio-CD vorliegen, mp3-Dateien werden nicht berücksichtigt.)

Wozu soll ein Stipendiums-Vorhaben angegeben werden?
Das Arbeitsstipendium ist kein (Nachwuchs-)Preis, sondern soll die Fortbildung und damit die künstlerische Weiterentwicklung fördern. Daher fließen auch die Angaben zur Nutzung des 
Stipendiums in die Bewertung der Jury mit ein.

Kann man sich jedes Jahr neu bewerben?
Ja. Leider gibt es jedes Jahr nur ein Stipendium. Die Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes ist aber jedes Jahr neu, und wer im letzten Jahr leer ausging, hat vielleicht dieses Jahr die Nase vorn.

Was ist der Unterschied zwischen einer Einzel- und Gruppenbewerbung? 
Bei einer Einzelbewerbung wird die künstlerische Einzelleistung des Bewerbers, ggf. innerhalb einer Band bewertet. Bei der Gruppenbewerbung die künstlerische Leistung der Band insgesamt. Je nach Art der Bewerbung kann die Beurteilung für ein und dieselbe Aufnahme also durchaus unterschiedlich ausfallen.

Mehr Informationen gibt es bei Irmgard Tennagels (Kulturamt), oder unter www.jazz-frankfurt.de. Die Bewerbungsunterlagen können ab 19.1.2015 im Kulturamt angefordert werden; eine Bewerbung muss bis 28.2.2015 dort eingegangen sein.
 
Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main
Irmgard Tennagels, Tel. 069.2123-8424
Brückenstraße 3–7, 60594 Frankfurt am Main
arbeitsstipendium.jazz –ätt– stadt-frankfurt –punkt– de

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